Teilnahmebedingungen für das „Golden-Feedback" Gewinnspiel

Stand: Mai 2026

Jackpot (Stand: 30.06.2026): 150 €

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist Patrik Silbermann, Kirchspieler Seite 27, 61279 Grävenwiesbach (nachfolgend „Veranstalter").

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Google (Alphabet Inc.), Meta Platforms Inc., TripAdvisor LLC oder anderen Drittplattformen, auf denen Bewertungen abgegeben werden können. Diese Plattformen sind weder Sponsor des Gewinnspiels noch in irgendeiner Weise an dessen Durchführung beteiligt.

(3) Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.

(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands, die im Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind der Veranstalter selbst, dessen Angehörige sowie Inhaber, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Familienangehörige der teilnehmenden Partnerbetriebe (Cafés, Restaurants, Bars und sonstige Betriebe), in denen der QR-Code-Aufsteller eingesetzt wird.

(3) Die Teilnahme ist grundsätzlich über das offizielle Feedback-Formular durch Scannen des QR-Codes vor Ort im jeweiligen Partnerbetrieb möglich. Eine Teilnahme ohne tatsächliche, standortbezogene Feedback-Abgabe im Partnerbetrieb ist ausgeschlossen.

(4) Pro Person, identifiziert insbesondere anhand der angegebenen E-Mail-Adresse und der IP-Adresse, ist ausschließlich eine Teilnahme pro Kalendermonat zulässig, unabhängig von der Anzahl der besuchten Partnerbetriebe. Mehrfachteilnahmen, die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen durch dieselbe Person sowie automatisierte Teilnahmen (z. B. durch Bots, Skripte oder vergleichbare Hilfsmittel) führen zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmen dieser Person.

(5) Alternative Teilnahme per Post: Sollte die digitale Teilnahme über das Feedback-Formular (QR-Code) aus technischen Gründen oder aufgrund einer Deaktivierung des Dienstes am Standort nicht möglich sein, ist eine Teilnahme per Post zulässig. Hierzu sendet der Teilnehmer eine Postkarte mit dem Stichwort „Golden-Feedback", seinem vollständigen Namen, seiner E-Mail-Adresse sowie dem Namen und Ort des besuchten Partnerbetriebs an: Patrik Silbermann, Kirchspieler Seite 27, 61279 Grävenwiesbach. Maßgeblich für die rechtzeitige Teilnahme ist der Poststempel innerhalb des laufenden Kalendermonats. Die Kosten für das Porto trägt der Teilnehmer.

(6) Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Auszahlung eines Gewinns einen geeigneten Identitäts- und Volljährigkeitsnachweis (z. B. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, geschwärzt um nicht erforderliche Daten) zu verlangen. Verweigert der ermittelte Gewinner den Nachweis oder erweist sich dieser als unzutreffend, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es kann ein Ersatzgewinner ermittelt werden.

§ 3 Trennung von Bewertung und Gewinnchance (Wettbewerbsrecht)

(1) Die Gewinnchance ist vollständig unabhängig von der Art, dem Inhalt, der Sterne-Anzahl oder der Tendenz einer abgegebenen internen Bewertung sowie einer eventuell zusätzlich abgegebenen externen Drittplattform-Bewertung (z. B. Google-Rezension).

(2) Sowohl positives als auch negatives Feedback, eine neutrale Bewertung oder die bloße Teilnahme ohne Textinhalt führen zur identischen Gewinnchance.

(3) Die Abgabe einer öffentlichen Bewertung auf einer Drittplattform ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel. Die Gewinnchance entsteht bereits mit der Abgabe des internen Feedbacks.

(4) Hinweis zur Kennzeichnung von Bewertungen (§ 5a Abs. 4 UWG): Sofern ein Teilnehmer im Zusammenhang mit der Gewinnspielteilnahme zusätzlich freiwillig eine öffentliche Bewertung auf einer Drittplattform (z. B. Google) abgibt, wird er hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, in dieser Bewertung kenntlich zu machen, dass er gleichzeitig an einem Gewinnspiel teilnimmt (z. B. durch den Hinweis: „Diese Bewertung wurde im Rahmen einer Gewinnspielteilnahme abgegeben"). Diese Kenntlichmachung dient der Transparenz gegenüber Lesern und der Einhaltung lauterkeitsrechtlicher Vorgaben.

(5) Das Gewinnspiel dient ausschließlich der Steigerung der allgemeinen Feedback-Quote, nicht der gezielten Generierung positiver Bewertungen.

§ 4 Gewinnermittlung und Jackpot-Logik

(1) Der Gewinn besteht ausschließlich aus einem Geldpreis in Euro.

(2) Zusammensetzung des Jackpots: Der Jackpot ist ein zentraler Pool für alle teilnehmenden Standorte im Netzwerk des Veranstalters und wird ausschließlich durch den Veranstalter gespeist. Pro aktiver B2B-Lizenz führt der Veranstalter monatlich ein Zwölftel von 25 % der jährlichen Netto-Grundgebühr dem Gewinnpool zu.

(3) Mindestausschüttung: Der Veranstalter garantiert unabhängig vom rechnerischen Jackpotstand eine monatliche Mindestausschüttung von 150 €, sofern im jeweiligen Kalendermonat mindestens eine gültige Teilnahme vorliegt.

(4) Höchstausschüttung pro Person: Der Einzelgewinn pro Person ist auf maximal 1.000 € pro Ziehung begrenzt.

(5) Verteilung bei Überschreiten der Höchstgrenze: Übersteigt der Jackpot zum Ziehungszeitpunkt 1.000 €, wird der Betrag wie folgt aufgeteilt:

Beispiel: Bei einem Jackpot von 8.400 € werden insgesamt neun Gewinner gezogen. Acht Gewinner erhalten jeweils 1.000 €, ein neunter Gewinner erhält 400 €.

(6) Die aktuelle Höhe des Jackpots wird tagesaktuell auf der Landingpage des Veranstalters angezeigt. Der angezeigte Wert ist eine unverbindliche Information; rechtsverbindlich ist ausschließlich der zum Ziehungszeitpunkt tatsächlich rechtmäßig ermittelte Pool.

(7) Die Ziehung erfolgt am letzten Tag jedes Kalendermonats um 23:50 Uhr automatisiert mittels eines Zufallsverfahrens.

(8) Gesamtausschüttungs-Deckel: Die gesamte monatliche Ausschüttungssumme über alle Gewinner hinweg ist auf den zum Ziehungszeitpunkt rechtmäßig ermittelten und tatsächlich vorhandenen Jackpot-Stand begrenzt. Sollte es aufgrund technischer Fehler, Software-Bugs, Manipulationen oder höherer Gewalt zu einer fehlerhaften Anzeige oder zur Benachrichtigung von mehr Gewinnern als vorgesehen kommen, beschränkt sich die Gesamthaftung des Veranstalters auf den tatsächlich vorhandenen Pool-Betrag. Der vorhandene Pool wird in einem solchen Fall anteilig (prozentual) unter den rechtmäßig ermittelten Anspruchstellern aufgeteilt.

§ 5 Gewinnbenachrichtigung und Auszahlung

(1) Die Ziehung der Gewinner erfolgt automatisiert gemäß § 4 Abs. 7. Der Veranstalter prüft das Ziehungsprotokoll anschließend manuell auf technische Korrektheit. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt erst nach dieser Prüfung persönlich durch den Veranstalter per E-Mail. Ein automatisierter Versand von Gewinnbenachrichtigungen findet nicht statt. Eine darüber hinausgehende Benachrichtigungspflicht (z. B. öffentliche Bekanntgabe) besteht nicht.

(2) Meldet sich der ermittelte Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Benachrichtigung mit den zur Auszahlung erforderlichen Daten beim Veranstalter, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.

(3) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Gewinners lautendes Konto innerhalb der Europäischen Union oder per PayPal an ein verifiziertes, auf den Namen des Gewinners lautendes Konto. Eine Barauszahlung vor Ort im Partnerbetrieb ist ausgeschlossen.

(4) Voraussetzung für die Auszahlung ist die erfolgreiche Identitäts- und Volljährigkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 5 sowie die Bestätigung der Annahme dieser Teilnahmebedingungen.

(5) Eventuelle steuerliche Pflichten, die sich aus dem Erhalt des Gewinns ergeben (z. B. Einkommen-, Schenkungsteuer), trägt der Gewinner selbst. Der Veranstalter übernimmt keine steuerliche Beratung und schuldet keine Abführung von Steuern für den Gewinner.

(6) Bei Auszahlungen ab einem Wert von 1.000 € behält sich der Veranstalter vor, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten erweiterte Identifikationsdaten zu erheben, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere Geldwäschegesetz) erforderlich ist.

§ 6 Vorzeitige Beendigung, Änderungen und Ausschluss bei Fehlern

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen, zu beenden oder zu ändern, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Software-Manipulation oder erheblicher Missbrauch), unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits rechtmäßig erworbene Gewinnansprüche bleiben hiervon unberührt.

(2) Auflösende Bedingung bei Software- oder Übermittlungsfehlern: Sämtliche Gewinnbenachrichtigungen, Gewinnzusagen und Auszahlungen stehen unter der auflösenden Bedingung der korrekten technischen Ermittlung des Gewinners gemäß § 4. Liegt eine fehlerhafte Ermittlung oder Benachrichtigung vor (insbesondere durch Software-Fehler, Datenbankfehler, Manipulation oder offensichtlichen Systemirrtum, etwa durch fehlerhafte Massenversendung von System-E-Mails), entfällt der Gewinnanspruch rückwirkend, sobald der Veranstalter den Fehler innerhalb von 72 Stunden nach Versand der Benachrichtigung gegenüber dem Empfänger geltend macht.

(3) Eine Auslobung im Sinne von § 661a BGB liegt nur vor, wenn die Gewinnbenachrichtigung tatsächlich auf einer rechtmäßigen Ziehung gemäß § 4 dieser Bedingungen beruht. Irrtümliche, automatisiert oder fehlerhaft versendete Mitteilungen begründen ausdrücklich keinen Gewinnanspruch.

(4) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Landingpage des Veranstalters bekanntgegeben und gelten ab Veröffentlichung für alle nachfolgenden Teilnahmen. Bereits laufende Teilnahmen unterliegen weiterhin den zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Bedingungen.

§ 7 Datenschutz

(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels ist der Veranstalter (siehe § 1).

(2) Im Rahmen der Teilnahme werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse (zur Gewinnermittlung und -benachrichtigung), IP-Adresse und Zeitstempel (zur Vermeidung von Mehrfachteilnahmen und Manipulationen), Standortzuordnung des gescannten QR-Codes, Bewertungsinhalt sowie im Gewinnfall zusätzlich Name und Bankverbindung bzw. PayPal-Adresse.

(3) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe an den jeweiligen Partnerbetrieb, es sei denn, der Teilnehmer hat ausdrücklich und gesondert in eine entsprechende Weitergabe (z. B. Newsletter-Anmeldung des Partnerbetriebs) eingewilligt.

(4) Speicherdauer: Die E-Mail-Adresse nicht gewonnener Teilnehmer wird unmittelbar nach Abschluss der monatlichen Ziehung anonymisiert; eine Re-Identifizierung ist anschließend technisch ausgeschlossen. IP-Adressen werden nach Abschluss der Ziehung anonymisiert. Daten von Gewinnern werden bis zur vollständigen Auszahlung sowie unter Beachtung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.

(5) Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Gewinnspielvertrags), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Manipulationsvermeidung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung steuerlicher und ggf. geldwäscherechtlicher Pflichten bei Gewinnauszahlung).

(6) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde), entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 8 Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übertragung, durch Störungen technischer Anlagen oder des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel ist der Sitz des Veranstalters, soweit der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.